Arbeitslosengeld I berechnen — Leistungsentgelt nach § 149 SGB III
Bruttogehalt, Steuerklasse und Kinder angeben — der Rechner ermittelt das pauschalierte Nettoentgelt und daraus Ihr tägliches und monatliches Arbeitslosengeld I, plus Bezugsdauer nach § 147 SGB III.
Angaben zum letzten Gehalt
Alle Felder ausfüllen, das Ergebnis wird automatisch berechnet.
Mit Kind gilt der erhöhte Leistungssatz von 67 % statt 60 %.
Leistungssatz: 60 %
Vereinfachte Näherung, kein Bescheid. Lohnsteuer über §32a-EStG- Grundtabelle 2026 angenähert statt der amtlichen Leistungssatztabelle der Bundesagentur für Arbeit. Verbindlich ist ausschließlich der Bescheid der Agentur für Arbeit (Rechtsgrundlage: § 149, § 153 SGB III).
Bezugsdauer-Rechner
Alter und Versicherungspflichtzeit der letzten 5 Jahre wählen.
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| Versicherungspflicht | Lebensalter | Bezugsdauer |
|---|---|---|
| mind. 12 Monate | – | 6 Monate |
| mind. 16 Monate | – | 8 Monate |
| mind. 20 Monate | – | 10 Monate |
| mind. 24 Monate | – | 12 Monate |
| mind. 30 Monate | ab 50 Jahren | 15 Monate |
| mind. 36 Monate | ab 55 Jahren | 18 Monate |
| mind. 48 Monate | ab 58 Jahren | 24 Monate |
Quelle: § 147 SGB III. Bei kurzer Anwartschaftszeit (6–11 Monate in den letzten 30 Monaten) gelten stattdessen 3–5 Monate Bezugsdauer.
So wird gerechnet
Vom Bruttomonatsgehalt (gekappt an der Beitragsbemessungsgrenze) werden pauschal 20 % Sozialversicherung, die Lohnsteuer nach Steuerklasse und ggf. Solidaritätszuschlag abgezogen — das Ergebnis ist das pauschalierte Nettoentgelt. Davon erhalten Arbeitslose ohne Kind 60 %, mit mindestens einem Kind 67 % als tägliches Arbeitslosengeld. Für die Monatszahlung wird ein Monat mit 30 Tagen angesetzt (§ 339 SGB III).
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Arbeitslosengeld 2026?
60 % (ohne Kind) oder 67 % (mit Kind) des pauschalierten Nettoentgelts aus dem letzten Bruttogehalt, abzüglich pauschaler Steuer- und Sozialversicherungsabzüge (§ 149 SGB III).
Wer bekommt 67 statt 60 Prozent?
Arbeitslose mit mindestens einem Kind im Sinne des § 32 Abs. 1, 3-5 EStG, oder deren Ehe-/Lebenspartner ein Kind hat, sofern beide unbeschränkt steuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben.
Wie lange bekomme ich Arbeitslosengeld?
Regulär 6 bis 12 Monate, abhängig von der Versicherungspflichtzeit der letzten 5 Jahre. Ab 50 Jahren bis zu 15 Monate, ab 55 bis zu 18 Monate, ab 58 bis zu 24 Monate (§ 147 SGB III).
Was ist das Bemessungsentgelt?
Das durchschnittliche beitragspflichtige Bruttoentgelt im Bemessungszeitraum (meist die letzten 12 Monate), gedeckelt an der Beitragsbemessungsgrenze (2026: 8.450 € pro Monat).
Ist dieser Rechner rechtsverbindlich?
Nein. Die Berechnung ist eine Näherung und ersetzt nicht den Bescheid der Agentur für Arbeit. Die Lohnsteuer wird über die §32a-EStG-Grundtabelle angenähert statt über die amtliche Leistungssatztabelle.
Welche Beitragsbemessungsgrenze gilt 2026?
8.450 € monatlich bzw. 101.400 € jährlich, bundeseinheitlich seit 2025 — eine gesonderte Ost-Grenze entfällt.